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Häufige Fragen

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Nein, Gebärdensprache ist nicht international. Es existiert nicht die eine Gebärdensprache. So wie jedes Land seine eigene Lautsprache hat, hat auch jedes Land seine eigene Gebärdensprache. In Deutschland ist das die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Auch Dialekte, wie wir sie aus der deutschen Lautsprache kennen, gibt es in Gebärdensprachen.

Hier müssen wir zwischen Gebärdensprache lernen und Gebärdensprache dolmetschen unterscheiden. Sollten Sie das Dolmetschen lernen wollen, müssen Sie sich an einer der Hochschulen für den Studiengang einschreiben lassen. Möchten Sie jedoch Ihre Sprachkenntnisse erweitern, kommt ein Gebärdensprachkurs für Sie in Frage.

Gebärdensprache kann man auf unterschiedliche Weisen lernen. Entweder man wächst durch gehörlose Familienmitglieder mit der Gebärdensprache auf – wie in unserem Fall – oder man lernt diese später aus Interesse in Kursen oder durch gehörlose Freunde und Bekannte. Mittlerweile gibt es auch einige Tools um online oder mit Apps Grundlagen der DGS zu erlernen.

Da wir Gebärdensprache dolmetschen, verstehen wir uns als Gebärdensprachdolmetscher.

Ja, Gebärdensprachdolmetschen ist ein Studiengang. Aktuell gibt es in Deutschland die Möglichkeit in Hamburg, Berlin, Magdeburg, Zwickau, Landshut, Köln, Idstein und Heidelberg Gebärdensprachdolmetschen zu studieren.

Ja, wir Gebärdensprachdolmetscherinnen können alles Gesagte bzw. Gebärdete dolmetschen. Die Verdolmetschung geschieht jedoch nicht Wort für Wort, sondern sinngemäß. Außerdem übertragen wir nicht nur das inhaltliche, sondern transportieren auch Intonation, Stimmung etc.

Die Deutsche Gebärdensprache ist eine natürlich gewachsene Sprache. D.h. sie hat sich wie die deutsche Lautsprache auch im Laufe der Zeit entwickelt. Es gab und gibt in dem Sinne also niemanden, der Gebärdensprache erschaffen hat. Sprachen sind mitsamt ihrem Sprachgebrauch und Vokabular in einem stetigen Wandel, wovon auch Gebärdensprachen nicht ausgenommen sind.

In den Medien wird häufig von Gebärdendolmetschern geschrieben und gesprochen. Jedoch heißt die tatsächliche Berufsbezeichnung Gebärdensprachdolmetscher.

In der Regel wenden Gebärdensprachdolmetscherinnen als Abrechnungsgrundlage das Justizvergütungs und -entschädigungsgesetz (JVEG) an. Laut §9 Abs. 5 JVEG beträgt der Stundenlohn derzeit 85,00€ zzgl. einer Kilometerpauschale i.H.v. 0,42 € pro Kilometer. Das tatsächliche Honorar hängt jedoch oft noch von weiteren Faktoren ab.  Sollten Sie für Ihr Vorhaben ein Angebot benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu.